Alle hier verwendeten Namen, Begriffe, Zeichen und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte aller erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.
V.i.S.d.P.
miniranch Norderstedt
Kim Ricotta
Hasloher Weg 47a
22848 Norderstedt
Mobiltelefon: 0172 / 514 56 63
Website: www.miniranch.de
E-Mail: info@miniranch.de
Technische Angaben
Technisch Verantwortlicher:
The Pagemaster – TP Webdesigner & Freestyle Designer
AGB
Regelungen zu Stornierung
1. Kindergeburtstage
- bis 14 Tage vor Veranstaltung kostenlos
- innerhalb von 14 Tagen 150 Euro
2. Pony-Führerschein und Diplom
- bis 14 Tage vor Veranstaltung kostenlos
- bis 7 Tage vor Veranstaltung 50%
- danach 100%
3. Feriencamps
- bis 14 Tage vor Veranstaltung kostenlos
- bis 8 Tage vor Veranstaltung 40%
- bis 24 Stunden vor Veranstaltung 80%
- bei Nichterscheinen ohne Absage 100%
Kann ein nichtgewollter Platz mit einem nachrückenden Kind belegt werden, entfällt die Stornogebühr für die Altbuchung und die Ersatzbuchung erkennt die Stornovereinbarung vollständig an.
Für unsere Veranstaltung ist der Abschluss einer Rücktrittversicherung möglich; jedoch nur über dritte Anbieter. Für einen kleinen Obolus hat man dann ein ggf. größeres Risiko „im Griff“.
Regelungen zu Bildquellen und -rechten
Alle Bilder und Texte auf unserer Website und unseren Publikationen unterliegen unserem Urheberrecht! Jede Veröffentlichung oder andere Nutzung (z.B. in Printmedien, Websites etc.) ohne unsere schriftliche Einwilligung und Lizenzierung ist strikt untersagt! Sollten Sie Interesse an einem Bild oder unseren Texten haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
AGB – Regelung zu Fotoaufnahmen (Erinnerungsfotos)
1. Der Veranstalter bietet im Rahmen der Veranstaltung die Erstellung eines ausgedruckten Erinnerungsfotos für jedes teilnehmende Kind an. Die digitale Bilddatei wird unmittelbar nach dem Druckvorgang vor Ort unwiderruflich von den Geräten des Veranstalters gelöscht. Es erfolgt keine dauerhafte Speicherung, keine Online-Veröffentlichung und keine Weitergabe an Dritte.
2. Der Kunde (Gastgeber) wird darauf hingewiesen, dass für die Fotoaufnahme von Minderjährigen die Einwilligung der jeweiligen Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn der Veranstaltung sicherzustellen, dass diese Einwilligungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden.
3. Die Einwilligung erfolgt entweder vorab über die vom Veranstalter bereitgestellte Vorlage oder direkt am Veranstaltungstag durch die Erziehungsberechtigten auf der am Empfang ausliegenden Sammelliste.
4. Liegt für ein Kind zu Beginn der Veranstaltung keine wirksame Einwilligung vor, wird dieses Kind nicht fotografiert.
5. Der Kunde stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter (insbesondere der Erziehungsberechtigten der Gastkinder) frei, die aus einer Verletzung der Aufklärungs- oder Einwilligungspflichten resultieren.
Rechtlicher Hinweis zur Aufsichtspflicht und Sicherheit
1. Gesetzliche Aufsichtspflicht (§ 832 BGB)
• Zuständigkeit der einladenden Eltern: Die allgemeine Aufsichtspflicht für alle minderjährigen Gastkinder liegt während der gesamten Veranstaltung (inklusive An- und Abreise, Essenszeiten und freiem Spiel) durchgehend bei den einladenden Eltern des Geburtstagskindes (vertragliche Übernahme der Führung der Aufsicht gem. § 832 Abs. 2 BGB).
• Ausschluss für den Veranstalter: Die Miniranch stellt ausschließlich die Location, die Infrastruktur sowie das programmbezogene Fachpersonal zur Verfügung. Eine Übertragung der allgemeinen gesetzlichen Aufsichtspflicht auf den Betreiber oder das Personal der Miniranch findet nicht statt.
2. Geführtes Ponyreiten & Gefährdungshaftung (§ 833 BGB)
• Verantwortung beim Reitprogramm: Während des geführten Ponyreitens übernimmt das geschulte Fachpersonal der Miniranch die Absicherung der Kinder auf dem Pferd.
• Haftungseinschränkung: Das Reiten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzliche Haftung für die unberechenbare Tiergefahr (§ 833 BGB) wird für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern das Kind den Anweisungen des Personals nicht folgt oder erforderliche Sicherheitsausrüstung fehlt.
3. Pflichten der einladenden Eltern gegenüber den Gasteltern
Die einladenden Eltern sind verpflichtet, sich im eigenen Interesse bei den Eltern der Gastkinder abzusichern. Sie bestätigen mit der Buchung der Ranch:
• Dass sie die ausdrückliche Erlaubnis aller Gasteltern eingeholt haben, dass die Gastkinder am geführten Ponyreiten teilnehmen dürfen.
• Dass sie alle Gasteltern über die Sicherheits- und Bekleidungsregeln (siehe Punkt 4) informiert haben.
4. Zwingende Sicherheitsregeln (Helmpflicht & Kleidung)
Ohne Einhaltung dieser Punkte ist eine Teilnahme am Reitprogramm aus Versicherungsgründen ausgeschlossen:
• Helmpflicht: Jedes teilnehmende Kind muss einen passenden, geprüften Helm (Reithelm oder gut sitzender Fahrradhelm) mitbringen.
• Schuhwerk: Es ist ausnahmslos festes, geschlossenes Schuhwerk (z. B. feste Sneaker oder Stiefel) vorgeschrieben. Sandalen, Crocs oder Hausschuhe sind verboten.
• Kleidung: Es wird das Tragen einer robusten, strapazierfähigen Hose dringend empfohlen.
Mit der Durchführung des Kindergeburtstages auf der Miniranch erkennen die einladenden Eltern diese Aufteilung der Verantwortlichkeiten und Haftungsregelungen verbindlich an.
Allg. Nutzungsbedingungen anzeigen
Erklärung zum Datenschutz anzeigen























