• 2018Mrz

    miniranch n. e.V.
    Am 01.01.2010 von vier Personen gegründet.

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    Name, Sitz, Einzugsbereich
    1. Der Verein führt den Namen „miniranch n. e.V.“.
    2. Er hat seinen Sitz in Norderstedt.
    3. Der Verein erstreckt sich schwerpunktmäßig über das Gebiet Schleswig-Holstein und Hamburg und ist nicht in das Vereinsregister eingetragen.

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    Zweck und Aufgaben
    Zweck und Aufgabe des Vereins ist die Förderung von Kindern in ihrem Verhalten und Bewusstsein gegenüber Tieren und der Natur sowie einer positiven Persönlichkeitsentwicklung mit folgenden Zielen:
    1. Gerade im Computer – Zeitalter soll die Möglichkeit, sich in und mit der Natur zu beschäftigen gegeben werden und somit Raum für die Begegnungen zwischen Mensch und Pferd geschaffen werden, um über diese Begegnung in einem natürlichen und ganzheitlichen Sinne zu wachsen.
    2. Interessierte Kinder, sollen an den zwanglosen Reitstil und den art- und fachgerechten Umgang mit den Tieren herangeführt werden und geschult werden.
    3. Durch Förderung des Körpergefühls, Entwicklung einer gesunden Körperspannung, Stärkung des Selbstbewusstseins und Aufbau von Vertrauen sollen den Kindern neue Denk- und Handlungsfähigkeiten gegeben werden.
    4. Die Sprache des Tieres zu erlernen und sich darauf einzulassen, um anhand der Reaktionen sich und andere besser wahrzunehmen.
    5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    6. Mittel des Vereins dürfen nur für Vereinszwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
    7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
    8. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
    9. Durchführung von Veranstaltungen, die den persönlichen Kontakt und den Erfahrungsaustausch im Verein unterstützen sowie den unter 1. bis 4. genannten Zielen dienen.

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    Mitgliedschaft
    1. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und steht jedem offen, der die Bedingungen der Satzung anerkennt und ein ungetrübtes Verhältnis zu den Gründern hat.
    2. Der Verein besteht aus
    a) Mitgliedern
    b) Ehrenmitgliedern
    3. Die Mitgliedschaft wird durch Unterzeichnung der Mitgliedsanmeldung erworben.
    4. Ehrenmitglieder sind um die Förderung des Vereins besonders verdiente Persönlichkeiten und werden auf Vorschlag von mindestens 5 Mitgliedern durch die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit ernannt; sie sind von der Beitragspflicht entbunden.
    5. Die Mitglieder haben jährlich einen Beitrag zu zahlen, dessen Höhe in der ersten Mitgliederversammlung festgesetzt wird.

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    Verlust der Mitgliedschaft
    1. Die Mitgliedschaft erlischt
    a) durch den Tod eines Mitgliedes;
    b) durch freiwilligen Austritt nach vorheriger schriftlicher Kündigung ;
    c) durch Ausschluss, falls ein wichtiger Grund vorliegt. Wichtige Gründe sind:
    – wenn ein Mitglied vorsätzlich gegen die Satzung verstößt;
    – wenn ein Mitglied gegen die Beitragsordnung verstößt und mindestens
    2 Jahre im Rückstand ist;
    – wenn ein Mitglied das Ansehen des Vereins schädigt;
    – wenn ein Mitglied tierquälerische Handlungen begeht.
    2. Der Ausschluss erfolgt nach Vorstandsbeschluss durch den Vorsitzenden. Der Ausschluss ist schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss kann innerhalb von 3 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung, deren Entscheidung endgültig ist.
    3. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins.

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    Organe des Vereins
    Organe des Vereins sind:
    1. Der Gesamtvorstand
    2. Der geschäftsführende Vorstand
    3. Die Mitgliederversammlung

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    Der Gesamtvorstand
    1. Der Gesamtvorstand besteht aus 4 Mitgliedern, und zwar
    dem Vorsitzenden,
    dem stellvertretenden Vorsitzenden,
    dem Kassenwart,
    dem Schriftführer.
    1. Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt und bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist. Wiederwahl ist zulässig.
    2. Die Mitgliederversammlung kann einzelne Vorstandsmitglieder aus wichtigem Grunde nach $ 4 abberufen.
    3. Vorstandssitzungen werden vom 1. Vorsitzenden mindestens 4 mal im Jahr einberufen. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.

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    Der geschäftsführende Vorstand
    1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus
    a) dem 1. Vorsitzenden
    b) dem stellvertretenden Vorsitzenden
    c) dem Kassenwart.
    2. Der geschäftsführende Vorstand ist der Vorstand des Vereins gem. $ 26 BGB.
    3. Die gerichtliche Vertretung des Vereins sowie die Vertretung gegenüber Dritten ist dem 1. Vorsitzenden gemeinsam mit mindestens einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes übertragen.

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    Die Mitgliederversammlung
    1. Die Mitgliederversammlung findet im 1. Quartal eines jeden Jahres statt.
    2. Einladung und Tagesordnung sind den Mitgliedern unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen bekannt zu geben.
    3. a) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 7. Lebensjahr vollendet haben und für das laufende Jahr ihren Beitrag entrichtet haben.
    b) Einfache Stimmenmehrheit entscheidet.
    Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
    4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
    5. Der 1. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung und hat über gefasste Beschlüsse eine Niederschrift aufnehmen zu lassen, die von ihm, seinem Stellvertreter sowie vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
    6. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, sooft es der Vorstand für erforderlich hält oder sofern mindestens ein Drittel der Mitglieder beim Vorstand unter Darlegung der Gründe die Einberufung beantragt.

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    Geschäftsjahr- und Rechnungsprüfung
    1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
    2. Nach Abschluss der Jahresrechnung erfolgt die sachliche Prüfung der Einnahmen und Ausgaben durch den Kassenprüfer.

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    1. Die Mitglieder von Vorstand und Ausschüssen sind ehrenamtlich tätig. Unkosten, die den Vorstandsmitgliedern oder anderen Vereinsmitgliedern entstehen, werden nur in begründeten Ausnahmefällen nach Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes erstattet.

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    Gerichtsstand
    Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Norderstedt.

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    Auflösung des Vereins
    1. Der Verein kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder aufgelöst werden.

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